Zitat: orf.at 2. November 2018
"Es gibt Tätigkeiten, die per Gesetz nur Ärztinnen oder Ärzte ausführen dürfen. Das in Begutachtung befindliche neue Ärztegesetz weitet diese nun deutlich aus – nämlich auf die gesamte Komplementärmedizin (alles von Akupunktur über Homöopathie bis Osteopathie). [...]"
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Quelle: orf.at 2. November 2018