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News > Physiotherapeuten kritisieren Ärztegesetznovelle

Änderung widerspricht bestehender Judikatur

Wien (OTS) - Die geplanten Änderungen im Ärztegesetz sind für Physio Austria, den Bundesverband der Physiotherapeuten Österreichs, nicht nachvollziehbar. Bereits jetzt sind komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren vom ärztlichen Vorbehalt erfasst, wenn für deren Anwendung das typischerweise durch ein Medizinstudium vermittelte Wissen erforderlich ist. Als Anlassfall für die geplante Gesetzesänderung wird ein aktuelles Erkenntnis des VwGH herangezogen, das mit der Verurteilung eines sogenannten Wunder- bzw. Geistheilers in Zusammenhang steht. Der vorliegende Entwurf erstaunt, zumal es bereits bestehende Judikatur zum Thema gibt.

„Physio Austria plädiert für eine konsequente Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden auf der Grundlage bereits bestehender berufsrechtlicher Regelungen, damit selbsternannte Heiler bzw. Angehörige gesundheitsnaher Gewerbe im Sinne der Patientensicherheit ihre bereits heute unzulässigen Tätigkeiten einstellen“, betont Constance Schlegl, Präsidentin von Physio Austria. Die bisher bestehenden berufsrechtlichen Regelungen dienen ausreichend dem Patientenschutz, sofern deren Einhaltung von den zuständigen Verwaltungsbehörden tatsächlich kontrolliert wird. Es gibt aus Sicht von Physio Austria nicht zu wenige rechtliche Regelungen, sondern zu wenig staatliche Kontrolle durch die Verwaltungsbehörden, welche sicherstellen, dass diese Regelungen eingehalten werden.

Die geplante Novelle des Ärztegesetztes konterkariert zudem das Deregulierungsbestreben der Bundesregierung, siehe Regierungsprogramm (u.a. Seite 21/182). Die geplante Änderung sowie die angeblich geplante Positivliste von komplementär- und alternativmedizinischen Heilverfahren würden zu mehr Interpretationsproblemen und Rechtsunsicherheit führen.

Sollten komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren trotz der Einwände in das Ärztegesetz aufgenommen werden, ist dies im MTD-Gesetz entsprechend zu berücksichtigen. Dies ist für eine gleiche Behandlung der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe, in diesem Fall der Physiotherapeuten, zwingend erforderlich. Andernfalls könnte das Ärztegesetz dahingehend interpretiert werden, dass komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren Ärztinnen und Ärzten absolut vorbehalten wären. Das käme einer massiven Schlechterstellung gegenüber der derzeitigen Rechtslage gleich und widerspräche dem Ziel des Regierungsprogramms, die gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe zu attraktivieren, siehe Regierungsprogramm Seite 113/182.

Die umfassende Stellungnahme von Physio Austria finden Sie hier: https://www.ots.at/redirect/physioaustria1

Im Zuge der Diskussionen ist auch aufgefallen, dass die Osteopathie medial immer wieder fälschlicherweise als eigener Beruf dargestellt und als Beispiel eines betroffenen „Gesundheitsberufs“ benannt wird. Tatsache ist, dass die Osteopathie ohnedies bereits rechtmäßig von Ärzten und Physiotherapeuten ausgeübt werden darf.

Physio Austria ist der Berufsverband der Physiotherapeuten Österreichs und als Organisation seit fast 60 Jahren in Österreich etabliert. Er vertritt auf Basis der freiwilligen Mitgliedschaft die Belange der Physiotherapie und die Interessen aller Physiotherapeuten Österreichs und engagiert sich für eine verstärkte Versorgung durch freiberufliche Physiotherapeuten. Der Beruf des Physiotherapeuten ist im Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geregelt.

Rückfragen & Kontakt:

Julia Stering, Öffentlichkeitsarbeit Physio Austria, julia.stering@physioaustria.at
01/ 587 99 51 DW 610
0699/158 799 75
www.physioaustria.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PHY0001

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181109_OTS0087/phy...
Quelle: OTS0087, 9. Nov. 2018, 10:52


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