Zitat: www.sn.at
»Osteopathie gehört zur Alternativmedizin und tastet sich an Beschwerden heran, um Blockaden im Körper zu lösen. [...]«
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.sn.at am 18.05.2024
Zeitungs-Artikel
Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3.300,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.
Herzlichen Dank an unsere Kund*innen, die das ermöglicht haben!
Ihr bestNET.Team
bestNET.Aktuell Spenden
Zitat: science.orf.at 5. September 2022, 9.44 Uhr
"Rund 30.000 Menschen lassen sich in Österreich pro Woche von einer Osteopathin oder einem Osteopathen behandeln. Trotzdem existiert dafür kein geregeltes, anerkanntes Berufsbild. [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: science.orf.at 5. September 2022, 9.44 Uhr
Internet Studie
"[...] Viele Patienten berichten nach physiotherapeutischer oder osteopathischer Behandlung von Heilerfolgen, nachdem die Schulmedizin nicht helfen konnte [...]"
Sendung vom 23.04.2020 - verfügbar unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.3sat.de 19.10.2020
TV-Sendung
Änderung widerspricht bestehender Judikatur
Wien (OTS) - Die geplanten Änderungen im Ärztegesetz sind für Physio Austria, den Bundesverband der Physiotherapeuten Österreichs, nicht nachvollziehbar. Bereits jetzt sind komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren vom ärztlichen Vorbehalt erfasst, wenn für deren Anwendung das typischerweise durch ein Medizinstudium vermittelte Wissen erforderlich ist. Als Anlassfall für die geplante Gesetzesänderung wird ein aktuelles Erkenntnis des VwGH herangezogen, das mit der Verurteilung eines sogenannten Wunder- bzw. Geistheilers in Zusammenhang steht. Der vorliegende Entwurf erstaunt, zumal es bereits bestehende Judikatur zum Thema gibt.
„Physio Austria plädiert für eine konsequente Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden auf der Grundlage bereits bestehender berufsrechtlicher Regelungen, damit selbsternannte Heiler bzw. Angehörige gesundheitsnaher Gewerbe im Sinne der Patientensicherheit ihre bereits heute unzulässigen Tätigkeiten einstellen“, betont Constance Schlegl, Präsidentin von Physio Austria. Die bisher bestehenden berufsrechtlichen Regelungen dienen ausreichend dem Patientenschutz, sofern deren Einhaltung von den zuständigen Verwaltungsbehörden tatsächlich kontrolliert wird. Es gibt aus Sicht von Physio Austria nicht zu wenige rechtliche Regelungen, sondern zu wenig staatliche Kontrolle durch die Verwaltungsbehörden, welche sicherstellen, dass diese Regelungen eingehalten werden.
Die geplante Novelle des Ärztegesetztes konterkariert zudem das Deregulierungsbestreben der Bundesregierung, siehe Regierungsprogramm (u.a. Seite 21/182). Die geplante Änderung sowie die angeblich geplante Positivliste von komplementär- und alternativmedizinischen Heilverfahren würden zu mehr Interpretationsproblemen und Rechtsunsicherheit führen.
Sollten komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren trotz der Einwände in das Ärztegesetz aufgenommen werden, ist dies im MTD-Gesetz entsprechend zu berücksichtigen. ...
Quelle: OTS0087, 9. Nov. 2018, 10:52
Pressemeldung
Einladung zur Pressekonferenz am Mittwoch, 7. November 2018, 10 Uhr im Billrothhaus
Wien (OTS) - Die „Österreichische Gesellschaft für Osteopathie“ (OEGO) wird am Mittwoch, 7. November 2018 eine Stellungnahme zum neuen Ärztegesetz einbringen. Dabei geht es der Interessenvertretung der österreichischen OsteopathInnen, vor allem um das Wohlergehen der PatientInnen.
Der Entwurf zur Novellierung des Ärztegesetzes, der derzeit zur Begutachtung aufliegt, sieht vor, dass in Zukunft alle komplementär- und alternativmedizinischen Heilverfahren von nun an ausschließlich Ärzten vorbehalten sind.
Komplementär- und alternativmedizinische Methoden erfreuen sich bei der Bevölkerung großer Beliebtheit. Deshalb ist einerseits die Klarstellung begrüßenswert, dass Ärztinnen und Ärzte diese Methoden anwenden dürfen. Andererseits wird Osteopathie in Österreich überwiegend von nicht-ärztlichen OsteopathInnen ausgeübt. Eine Behandlung dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Es ist nicht realistisch, dass der Bedarf an Behandlungen allein von Ärzten abgedeckt werden könnte. Deshalb sollte die Ausübung der Osteopathie – ähnlich wie die der Psychotherapie – in einer Weise geregelt werden, die die Ausübung durch ärztliche und nicht-ärztliche OsteopathInnen gleichermaßen ermöglicht.
Die OEGO fordert seit Jahren, den Beruf der OsteopathInnen anzuerkennen. Ein entsprechender Entwurf wurde bereits 2015 eingebracht. Die Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium laufen allerdings schon seit dem Jahr 2005.
Diese Regelung ist im Sinne der PatientInnen dringend erforderlich. In der derzeitigen Situation sind die Begriffe „Osteopathie“ und „OsteopathIn“ nicht geschützt, und somit ist es für PatientInnen fast nicht möglich, gut ausgebildete von unzureichend ausgebildeten OsteopathInnen zu unterscheiden.
Osteopathie ist bereits in 12 europäischen Ländern (UK, Island, Frankreich, Portugal, Finnland, Schweiz, Dänemark, Italien, Luxemburg, Belgien, Malta, Niederlande) als nicht-ärztlicher Beruf geregelt. ...
Quelle: OTS0017, 6. Nov. 2018, 08:39
Pressemeldung
Zitat: orf.at 2. November 2018
"Es gibt Tätigkeiten, die per Gesetz nur Ärztinnen oder Ärzte ausführen dürfen. Das in Begutachtung befindliche neue Ärztegesetz weitet diese nun deutlich aus – nämlich auf die gesamte Komplementärmedizin (alles von Akupunktur über Homöopathie bis Osteopathie). [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: orf.at 2. November 2018
Gesetz Zeitungs-Artikel
Zitat: www.sn.at Freitag 24. November 2017
"Ob Osteopathie, Manuelle Therapie oder die klassische Krankengymnastik - für Patienten mit Gelenk- oder Muskelschmerzen gibt es diverse Behandlungsmöglichkeiten. Allerdings ist nicht jede Therapie für jeden Schmerzgeplagten gleichermaßen geeignet. Unterschiede und Gemeinsamkeiten. [...]"
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Quelle: www.sn.at Salzburger Nachrichten, Freitag 24. November 2017
Zeitungs-Artikel
""Charlotte Weaver graduierte 1912 von der American School of Osteopaty. Die enge Verbindung zu A.T.Still regte sie zur Erforschung es Schädels an. 1935 schien ihre Arbeit so weit gereift, dass Weaver sie der dem Vorstand der American Osteopathic Association vorstellen konnte. 1936 veröffentlichte sie ihren ersten wissenschaftlichen Beitrag im Journal of the American Osteopathic Association; bis 1938 sollten noch 12 weitere folgen [...]"
M. Sorrel, ISBN 978-3-941523-03-6 , ca. 300 S.
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Quelle: JOLANDOS - NEWSLETTER JULI/AUGUST 2017
Buch Newsletter
"Viele Menschen haben von Osteopathie gehört, oder waren bereits in osteopathischer Behandlung. Umso erstaunlicher erscheint, das die Texte Ihres Entdeckers, Andrew Taylor Still (1828–1917), bis heute nicht wissenschaftlich erarbeitet wurden [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: JOLANDOS - NEWSLETTER JULI/AUGUST 2017
Buch